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Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelte am 16.Mai Verfassungbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag. Prof. Dr. Degenhart vertrat in der Verhandlung den Autovermieter Sixt. Die Verhandlung stieß auf großes Medienecho, einige Stimmen finden Sie hier:

Handelsblatt online

Frankfurter Rundschau

Telepolis/Heise