Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22.12.2020 – 1 BvR 2756/20 u.a. – die Anträge von ZDF, ARD und Deutschlandradio auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der unterbliebenen Zustimmung zum Staatsvertrag über die Erhöhung des Rundfunkbeitrag durch das Land Sachsen-Anhalt zurückgewiesen. Prof. Dr. Degenhart ist in diesem Verfahren Bevollmächtigter des Landesregierung von Sachsen-Anhalt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22.12.2020 – 1 BvR 2756/20 u.a. – die Anträge von ZDF, ARD und Deutschlandradio auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der unterbliebenen Zustimmung zum Staatsvertrag über die Erhöhung des Rundfunkbeitrag durch das Land Sachsen-Anhalt zurückgewiesen. Prof. Dr. Degenhart ist in diesem Verfahren Bevollmächtigter des Landesregierung von Sachsen-Anhalt.