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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anleihenkaufprogramm der EZB

Das Bundesverfassungsgericht hat seinem wegweisenden Urteil vom 5. Mai 2020 – 2 BvR 859/15 – der von Prof. Dr. Degenhart vertretenen Verfassungsbeschwerde der Unternehmer Dr. Weiss, Dr. Adenauer und Dr. Heraeus – sowie zwei weiteren Verfassungsbeschwerden – gegen das Anleihenkaufprogramm der EZB (PSPP) i.w. stattgegeben. Nachdem der EuGH das PSPP noch gebilligt hatte, war mit Spannung erwartet worden, ob das BVerfG erstmals in seiner Rechtsprechung sich über eine Entscheidung des EuGH hinwegsetzen würde.

Das Urteil des BVerfG ist abrufbar auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts, den abschließenden Schriftsatz im Verfahren finden Sie hier.