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Das Grundgesetz wird 70, der ‚Degenhart‘ wird 35

Vor 70 Jahren, genauer: am 24. Mai 1949 ist das Grundgesetz in Kraft getreten. Es wurde zum „Erfolgsmodell“ und hat über die Jahrzehnte Politik und Gesellschaft maßgeblich geprägt. Es schuf die Grundlage für den freiheitlichsten Staat, den Deutschland je hatte und gilt seit dem 3. Oktober 1990 für das gesamte Deutsche Volk. Es begleitete das Entstehen und die Verfestigung der jungen Demokratie, es stellte und stellt sich den Herausforderungen der deutschen Einigung und der europäischen Integration und es wird, dies ist meine feste Überzeugung, ein stabiles Bollwerk bilden gegen antidemokratische und autoritäre Tendenzen in Deutschland und Europa.

Vor 35 Jahren, zum Wintersemester 1984/85 erschien erstmals mein Schwerpunkteband zum Staatsorganisationsrecht, damals unter dem Titel „Staatsrecht I – Staatszielbestimmungen, Staatsorgane, Staatsfunktionen“. Seither erscheint es in jährlicher Neuauflage, seit der 25. Aufl. 2009 unter dem Titel „Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht mit Bezügen zum Europarecht“. Zum Jubiläumsjahr des Grundgesetzes steht die 35. Auflage an, sie wird wie gewohnt rechtzeitig zu Semesterbeginn erscheinen. Wie ein Rezensent bemerkte, wird das Werk meist nur noch mit dem Namen des Autors genannt – der „Degenhart“ darf mit Fug und Recht als Standardwerk im Staatsorganisationsrecht gelten, wie zahlreiche Rezensionen bezeugen, und nicht zuletzt auch die rasche Auflagenfolge. Dadurch wurde es möglich, das Werk stets auf aktuellstem Stand zu halten; seine Konzeption der  Kombination von konzentrierter Materie und kurzen Fällen – insbesondere auch mit aktuellen Bezügen – hat sich, wie der Erfolg des Lehrbuchs zeigt, als überzeugend erwiesen. Auch technisch gingen Autor und Verlag stets mit der Zeit – zunächst mit integrierter CD-Rom, seit 2013 mit e-book. Das Werk erschien 2015 in koreanischer Übersetzung.

Mein Anliegen war es von Anfang an und wird es bleiben, den angehenden Juristen nicht nur das notwendige Rüstzeug für Studium und Examina zu vermitteln, sondern darüber hinaus Verständnis und Engagement für die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes zu wecken; sie zu bewahren ist ihre Verantwortung. Ich danke meinen Lesern, die es mir ermöglicht haben, das Grundgesetz in den 70 Jahren, die seit seinem Inkrafttreten verstrichen sind, über immerhin 35 Jahre zu begleiten.